Nach der Verabschiedung der neuen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen die Netzbetreiber die Verkehrsdaten der User zeitlich unbegrenzt speichern und die Ermittlungsbehörden darauf zugreifen können. Die TKG-Novelle wurde von der Piratenpartei und der Linkspartei scharf kritisiert. Laut der Piratenpartei sei es ein massiver Eingriff in die Grundrechte und die unegrenzte Speicherung der Verkehrsdaten wäre nahezu gleich bedeutend wie die Vorratsdatenspeicherung.
Im TKG-Gesetz wurde der Passus für einen Universal-Breitbanddienst gestrichen, welche die Breitbandanbieter dazu verpflichtet hätte in jedem Wohnort ein Breitbandnetz aufzubauen. Die Novelle enthält allerdings auch positive Punkte und zwar sowohl kostenlose Warteschleifen bei Hotlines als auch dass Telefonkunden bei einem Wohnortwechsel den alten Vertrag mitnehmen dürfen ohne Neubeginn der Mindestvertragslaufzeit. Wenn der Telefonanbieter gewechselt wird, muss die Umschaltung auf den neuen Anbieter in nur 24 Stunden erfolgen. Es wurden allerdings keine Sanktionen beschlossen, sollten die Anbieter die TKG-Novelle nicht umsetzen.