28.10.2010
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Rundfunkgebühr auf PCs gültig. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender bezeichnen PCs und Notebooks als neuartige Rundfunkgeräte mit denen man ihre Sendungen empfangen könnte. Gegen diese umstrittene PC-Gebühr hatten zwei Rechtsanwälte und ein Student geklagt, die in ihren Kanzleien bzw. Wohnung über kein Rundfunkgerät aber PC verfügten. Laut dem Urteil der Richter ist nicht entscheidend ob mit den PCs tatsächlich Radio- und Fernsehsendungen empfangen werden sondern dass diese zum Empfang bereitgehalten werden.
Es sei zudem nicht entscheidend ob der Rechner mit dem Internet verbunden ist oder nicht. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kassieren mit der Rundfunkgebühr jährlich rund 7,6 Milliarden Euro.
Die GEZ übernimmt als Verwaltungsfunktion den Einzug der Gebühr und sucht gezielt nach Schwarzsehern. Diese Praxis soll mit der Einführung der Haushaltsabgabe ab dem Jahr 2013 aufhören. Jeder Haushalt muss demnach 17,98 Euro pro Monat verpflichtend an die GEZ zahlen. Die FDP strebt eine Abschaffung der GEZ ein und möchte eine Medienabgabe pro einkommenspflichtiger Person und soll niedriger als die Haushaltsabgabe sein.
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