In Deutschland müssen seit dem 1.Januar 2013 alle Bürger und Unternehmen verpflichtend den einheitlichen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro zahlen. Der neue Beitrag ersetzt die bisherige GEZ-Gebühr und wird nicht mehr pro Rundfunkgerät sondern pro Haushalt abgerechnet. Es wird nicht nach Einkommen unterschieden und es ist egal, ob im Haushalt ein Fernseher, Radio oder Notebook vorhanden ist. Nach einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart handelt es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer und damit würde die Gebühr gegen das Grundgesetz verstoßen. Genau verstößt es gegen Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes, wo die allgemeine Handlungsfreiheit und der Gleichheitsgrundsatz geschützt sind.
Die Haushaltspauschale muss dem Gutachten zufolge individuelle oder individualsierte Vorteile bringen statt in Raumeinheiten berechnet zu werden. Gegen den Rundfunkbeitrag hat die Einzelhandelskette Rossmann und weitere Unternehmen eine Klage eingereicht. Die Kosten sind durch die Haushaltsabgabe zum Teil um 500 Prozent gestiegen. Das Geld dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und bedeutet jährliche Einnahmen von 7,5 Milliarden Euro für die TV- und Radiosender von ARD und ZDF.