18.03.2011
Nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts darf Google Street View seine Fotoaufnahmen machen. Die Kamerafahrten seien nach Ansicht der Richter zulässig und wies damit die Klage einer Hausbesitzerin ab. Die Fotos sind nicht rechtlich bedenklich, wenn die Umfriedung nicht überwunden wird oder eine Wohnung auf den Bildern zu sehen ist. Es sei rechtlich nicht zu beanstanden, wenn Fotoaufnahmen eines Hauses für Google Street View von der offenen Strasse gemacht werden.
Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses wollte die Fotoaufnahme ihres Hauses dem US-Suchmaschinenkonzern untersagen und schaltete dafür das Landgericht ein. Sie nannte die Befürchtung, dass ihre Familie und der Vorgarten sowie die Wohnung eventuell auf den Bildern erkannt werden könnten. Laut dem Gericht sei es rechtlich unbedenklich, wenn Fotos von Strassenzügen oder Häuserzeilen aufgenommen werden. Seit dem vergangenen Jahr fährt der Kamerawagen von Google Street View durch Deutschlands Strassen und nimmt praktisch jedes Gebäude auf. Die User können auf Google mit einem Formular veranlassen dass ihr Haus unkenntlich gemacht wird.
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