24.08.2010
Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche haben ein paar Internet-Firmen eine Klage beim Kartellamt gegen den US-Suchmaschinenkonzern Google eingereicht. Der Vorwurf in der Klage lautet, dass der Suchmaschinenanbieter die eigenen Angebote bei den Suchmaschinen-Ergebnissen vorziehen würde. Wie es in dem Bericht heißt, sollen dem Bundeskartellamt ernstzunehmende Beschwerden in zweistelliger Höhe wegen der Google-Suche vorliegen. Ein paar Firmen stellten auch Strafanzeige gegen das Unternehmen wegen Betrugsverdacht. Nach Angaben der Beschwerdeführer würde Google die Konzernangebote wie Google Maps, Google Shopping oder Google Places stets an erster Stelle bei Suchanfragen setzen.
Es besteht laut den klagenden Unternehme außerdem der Verdacht, dass Google jene Anbieter bevorzugt die das Werbesystem Google Adsense nutzen. Dem Zeitungsbericht zufolge prüft das Bundeskartellamt aktuell die Zuständigkeit oder ob diese bei der EU-Kommission liegt. Die Kläger sind unter anderem die Firmen Stadtplandienst.de und Hot-Maps.
Wie es in der Beschwerde heißt, sollen 42 Prozent aller Klicks auf den ersten Treffer entfallen und nur 8 Prozent auf die zweite Stelle. Der Suchmaschinenanbieter kommentierte die Klagen bereits und zwar würden keine Adsense-Kunden bevorzugt, die Werbepreise automatisch generiert und man mache eine Suchmaschine für die User nicht für Webseiten.
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